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Steuerstrafrecht

 

Unter dem Begriff Steuerstrafrecht werden Straftaten wie Steuerhinterziehung (§ 370 AO), Steuerhehlerei (§ 374 AO) und eine ganze Reihe von Ordnungswidrigkeiten erfasst. Die Sachverhalte sind hier äußert vielgestaltig und komplex und eine effektive Verteidigung setzt regelmäßig vertiefte Kenntnisse des Steuerrechts voraus. Ich verteidige Sie beispielsweise gegen folgende Vorwürfe:

  • Hinterziehung der Einkommenssteuer bei Nichtangabe von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (insbesondere Airbnb) in der Einkommenssteuererklärung

  • Hinterziehung der Tabaksteuer beim Vertrieb von Shisha-Tabak, Dampfsteinen oder E-Zigaretten

  • Hinterziehung der Energiesteuer beim Verkauf oder der Nutzung von Heizöl als Kraftstoff (sogenannte Heizölverdieselung)

  • Hinterziehung der Umsatzsteuer bei der Beteiligung an einem sogenannten Umsatzsteuerkarussell

  • Hinterziehung der Lohnsteuer im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und Schwarzlohnzahlungen

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