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Beratung 

 

Ich berate Privatpersonen und Unternehmen zu allen Fragen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, insbesondere im Zusammenhang mit der Erstattung von Strafanzeigen. Gerade im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts ist für die Verantwortlichen eines Unternehmens oftmals nicht ohne Weiteres ersichtlich, ob sich das Verhalten eines Mitarbeiters noch im zulässigen Bereich bewegt oder bereits eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Folglich können die Verantwortlichen nicht zuverlässig abschätzen, ob eine Strafanzeige erfolgsvorsprechend oder gar zwingend erforderlich ist, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden.

Hier berate ich bei der Aufklärung und Aufbereitung des Sachverhalts und übernehme die Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden, um so ein möglichst effizientes und durchsetzungsstarkes Vorgehen zu gewährleisten und Schaden vom Unternehmen abzuwenden.

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