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Auszeichnungen

 

2026 wurde ich durch das Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers als „One to watch“ (Anwalt der Zukunft) in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht ausgezeichnet.

Rechtsanwalt Raoul Beth – Ihr Ansprechpartner im Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und anwaltlichen Berufsrecht in Berlin

 

Wenn gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet wurde, benötigen Sie einen verlässlichen und durchsetzungsstarken Partner an Ihrer Seite. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit über 10 Jahren Berufserfahrung stehe ich Ihnen in dieser belastenden Ausnahmesituation bei. Ich verteidige Sie in Berlin und bundesweit als Beschuldigten oder Angeklagten engagiert und zielorientiert gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten.

 

Mein besonderer Fokus liegt auf der Verteidigung in komplexen Verfahren des Wirtschaftsstrafrechts und des Steuerstrafrechts. Hier vertrete ich Sie von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch alle Instanzen bis hin zur Verfassungsbeschwerde.

 

Ich verteidige Sie unter anderem gegen folgende Vorwürfe:

 

  • Betrug, Untreue und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

  • Geldwäsche und Verstöße gegen das GwG

  • Korruptionsdelikte wie Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme

  • Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei

 

Schnittstelle zum Steuerrecht: Steuerstrafrecht und Steuerstreit

 

In ausgewählten Sachverhalten vertrete ich Sie auch im Steuerstreitverfahren gegenüber dem Finanzamt oder dem Hauptzollamt. Dies betrifft insbesondere das Einspruchs- und Klageverfahren gegen Steuer- und Haftungsbescheide im Zusammenhang mit Strafverfahren, beispielsweise bei der Hinterziehung der Tabaksteuer durch die unerlaubte Herstellung von Wasserpfeifentabak.

 

Anwaltliches Berufsrecht und Vertretung gegenüber der Rechtsanwaltskammer

 

Darüber hinaus vertrete und berate ich Kolleginnen und Kollegen im anwaltsgerichtlichen Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung von Berufspflichten und in allen aufsichtsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber der Rechtsanwaltskammer. Hinweis: Aufgrund meiner Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter am Anwaltsgericht Berlin übernehme ich keine Fälle, die in die Zuständigkeit des Anwaltsgerichts Berlin fallen können. In derartigen Fällen empfehle ich Ihnen gerne qualifizierte Kolleginnen und Kollegen.

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