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Anwaltliches Berufsrecht

 

Wie alle freien Berufe unterliegen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einem eigenen Regelwerk (BRAO, BORA). Die Einhaltung der berufsrechtlichen Pflichten wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer überwacht und Verstöße können durch das Anwaltsgericht geahndet werden und zu empfindlichen Sanktionen wie Geldbußen oder dem Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft führen (vgl. § 114 BRAO).

 

Zunächst besteht eine Reihe von berufsrechtlichen Pflichten, deren Verletzung straf- und anwaltsgerichtlich verfolgt werden kann. Hierzu gehören beispielsweise:

 

  • Verletzung der anwaltlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB)

  • Veruntreuung von Fremdgeldern (§ 266)

  • Gebührenüberhebung (§ 352 StGB)

  • Parteiverrat bei der Vertretung widerstreitender Interessen (§ 356 StGB)

 

Daneben bestehen aber auch Pflichten, deren Verletzung nur berufsrechtlich verfolgt werden können. Hierzu gehören beispielsweise:

 

  • Unzulässige Werbung (§ 43b BRAO, § 6 BORA)

  • Verspätete Unterrichtung des Mandanten (§ 11 BORA)

  • Verletzung der Pflichten gegenüber der Rechtsanwaltskammer (§ 56 BRAO)

 

Neben der Verteidigung gegen die strafrechtlichen Vorwürfe vertrete und berate ich Sie auch in allen berufsrechtlichen Angelegenheiten, soweit diese nicht in die Zuständigkeit des Anwaltsgerichts Berlin fallen.

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