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Steuerstrafrecht

 

Unter dem Begriff Steuerstrafrecht werden Straftaten wie Steuerhinterziehung (§ 370 AO), Steuerhehlerei (§ 374 AO) und eine ganze Reihe von Ordnungswidrigkeiten erfasst. Die Sachverhalte sind hier äußert vielgestaltig und komplex und eine effektive Verteidigung setzt regelmäßig vertiefte Kenntnisse des Steuerrechts voraus. Ich verteidige Sie beispielsweise gegen folgende Vorwürfe:

  • Hinterziehung von Einkommenssteuer bei Nichtangabe von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (insbesondere Airbnb) in der Einkommenssteuererklärung.

  • Hinterziehung von Tabaksteuer beim Betrieb einer Shisha-Bar oder der Herstellung von Shisha-Tabak.

  • Hinterziehung von Energiesteuer beim Verkauf oder der Nutzung von Heizöl als Kraftstoff (sogenannte Heizölverdieselung).

  • Hinterziehung von Umsatzsteuer bei der Beteiligung an einem sogenannten Umsatzsteuerkarussell.

  • Hinterziehung von Lohnsteuer im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und Schwarzlohnzahlungen. 

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