KANZLEI BETH
Kosten
Es stehen grundsätzlich zwei Vergütungsmodelle zur Auswahl:
Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): Hierbei entstehen für bestimmte Verfahrensabschnitte und -handlungen Gebühren, deren Höhe sich innerhalb eines vorgegebenen Rahmens nach den Umständen des Einzelfalls bemisst. So kommt es unter anderem auf Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit und die finanziellen Verhältnisse des Mandanten an. Beispielsweise entsteht eine Gebühr mit der Übernahme des Mandats, eine weitere Gebühr für die Tätigkeit im Ermittlungsverfahren und jeweils eine weitere Gebühr für die Teilnahme an jedem Gerichtstermin. Der jeweilige Rahmen für die Höhe der einzelnen Gebühr ergibt sich aus dem Abschnitt 4 der Anlage 1 zum RVG. Die Gebühren des RVG dürfen grundsätzlich nicht unterschritten werden (vgl. § 49b BRAO).
Vergütung auf Stundenhonorarbasis: Hierbei wird zu Beginn des Mandats ein Stundensatz vereinbart und die anwaltliche Tätigkeit auf Grundlage dieser Honorarvereinbarung abgerechnet.
Welches der beiden Vergütungsmodelle in Betracht kommt, richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit des jeweiligen Mandats. Wichtig ist dabei für beide Seiten, dass die Auswahl des Vergütungsmodells und die Abrechnung der anfallenden Kosten transparent und nachvollziehbar erfolgt. Ich erläutere Ihnen daher zu Beginn des Mandats die voraussichtlich anfallenden Kosten und informiere Sie umgehend, wenn sich aufgrund nicht vorhersehbarer Entwicklungen die Kosten erheblich steigern. Selbstverständlich erhalten Sie bei der Vereinbarung eines Stundenhonorars mit jeder Rechnung eine detaillierte Übersicht über die erfolgte Tätigkeit.
Bei beiden Vergütungsmodellen ist ein Vorschuss zu zahlen.