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Verteidigung

 

Wenn Sie in Verdacht geraten sind, eine Straftat begangen zu haben, stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht zur Seite und verteidige Sie kompetent und durchsetzungsstark gegen alle strafrechtlichen Vorwürfe. Nach erfolgter Akteneinsicht berate ich Sie zunächst zu den bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine Ihren Bedürfnissen und Interessen entsprechende Verteidigungsstrategie, um den Vorwürfen effektiv und entschlossen entgegenzutreten und die Auswirkungen des Strafverfahrens möglichst gering zu halten.

Meine Tätigkeit als Strafverteidiger umfasst unter anderem:

 

  • Vertretung im Ermittlungs- und Zwischenverfahren

  • Vorgehen gegen Untersuchungshaft und andere Zwangsmaßnahmen

  • Vorgehen gegen Vermögensarrestierung

  • Vertretung in der Hauptverhandlung

  • Einlegen von Rechtsmitteln (Berufung und Revision)

  • Verfassungsbeschwerden bei der Verletzung von Grundrechten im Strafverfahren

  • Vertretung von natürlichen oder juristischen Personen als Neben- oder Einziehungsbeteiligte (§§ 421 ff., 444 StPO)

  • Vertretung im Wiederaufnahmeverfahren

  • Vertretung im Strafbefehlsverfahren

 

Darüber hinaus verteidige ich Sie auch in anwaltsgerichtlichen Verfahren und in Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

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